Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG
Als regionaler Energieversorger unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, gesetzliche Entlastungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen.
Für bestimmte elektrisch betriebene Wärmepumpen sieht § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) eine Befreiung von ausgewählten Umlagen vor. Betroffen sind die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese Umlagen für den betreffenden Wärmepumpenstrom auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die Energie Tiefenbronn GmbH begleitet Sie bei der Beantragung der Umlagenbefreiung gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Jetzt Antrag nach § 22 EnFG stellen
Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihre Marktlokation und unterstützen Sie bei der Beantragung der Umlagenbefreiung.
Für die nachfolgend genannte Marktlokation liegen die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG vor. Mit der Abgabe dieses Antrags beauftrage ich die Energie Tiefenbronn GmbH, die Befreiung von der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber geltend zu machen.
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Wissenswertes zu §22 EnFG – Umlagenreduzierung bei Wärmepumpen
Wer hat Anspruch auf die Umlagenreduzierung?
Kunden mit einer Wärmepumpe (separate Messung) haben einen Anspruch auf die Reduzierung der Umlagen (KWKG und Offshore-Netzumlage) auf 0 Cent.
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Reduzierung der Netzentgelte nach § 22 EnFG?
Damit die Umlagenreduzierung berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
- Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
- Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des § 2 Nr. 20 EnFG.
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.
Welche Kalenderjahre sind zu berücksichtigen?
Die Privilegierung kann rückwirkend nur für das Kalenderjahr 2025 in Anspruch genommen werden.

