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Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen

Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG

Als regionaler Energieversorger unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, gesetzliche Entlastungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen.

Für bestimmte elektrisch betriebene Wärmepumpen sieht § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) eine Befreiung von ausgewählten Umlagen vor. Betroffen sind die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese Umlagen für den betreffenden Wärmepumpenstrom auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die Energie Tiefenbronn GmbH begleitet Sie bei der Beantragung der Umlagenbefreiung gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Jetzt Antrag nach § 22 EnFG stellen

Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihre Marktlokation und unterstützen Sie bei der Beantragung der Umlagenbefreiung.

Für die nachfolgend genannte Marktlokation liegen die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG vor. Mit der Abgabe dieses Antrags beauftrage ich die Energie Tiefenbronn GmbH, die Befreiung von der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber geltend zu machen.







    Adresse der Verbrauchsstelle (Marktlokation)







    Erklärung

    • Ich bin Letztverbraucher von Elektrizität zum Betrieb einer Wärmepumpe, deren Verbrauch über einen separaten, nicht den sonstigen Haushalts- bzw. Betriebsverbrauch messenden Zählpunkt gemäß § 22 EnFG gemessen wird.

    Als gewerblicher Letztverbraucher von Elektrizität versichere ich für mein Unternehmen ferner:

    • Das Unternehmen ist kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß § 2 Nr. 20 EnFG.

    • Gegen das Unternehmen bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.

    Etwaige Änderungen werde ich der schwarzwald energy GmbH unaufgefordert mitteilen.


    Wissenswertes zu §22 EnFG – Umlagenreduzierung bei Wärmepumpen

    Kunden mit einer Wärmepumpe (separate Messung) haben einen Anspruch auf die Reduzierung der Umlagen (KWKG und Offshore-Netzumlage) auf 0 Cent.

    Damit die Umlagenreduzierung berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
    2. Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
    3. Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des § 2 Nr. 20 EnFG.
    4. Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.

    Die Privilegierung kann rückwirkend nur für das Kalenderjahr 2025 in Anspruch genommen werden.