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Umzug: 24 Stunden Lieferantenwechsel

Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich. Als regionaler Energieversorger begleiten wir Sie dabei gerne und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten rund um Ihre Stromversorgung.

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Lieferantenwechsel von Strom. Diese schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Wechselprozesse nach Vertragsende schneller abgewickelt werden können. Damit Ihr Wechsel reibungslos erfolgen kann, sollten bei einem Umzug jedoch einige wichtige Fristen und Angaben beachtet werden.

Unser Ziel ist es, Ihnen auch bei einem Wohnungswechsel einen transparenten und verlässlichen Service zu bieten. Bei Fragen stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Weitreichende Änderungen seit dem 6. Juni 2025

Zum 6. Juni 2025 sind neue Regelungen der Bundesnetzagentur in Kraft getreten, die den Wechsel des Stromlieferanten beschleunigen und vereinfachen. Diese gelten ausschließlich für Stromverträge im Zusammenhang mit Umzügen. Bestehende Vertragslaufzeiten sowie Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Wichtig: Rückwirkende Strom-Umzüge sind nicht mehr möglich. Damit Ihr gewünschtes Umzugsdatum berücksichtigt werden kann, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Auszug rechtzeitig im Voraus mitteilen.

Einfacher Stromwechsel beim Umzug

Wir sind gerne an Ihrer Seite und leiten alles Wichtige in die Wege. Damit wir einen möglichst reibungslosen Ablauf unterstützen können, bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bei uns anzumelden

Ohne Abmeldung kann der Stromanschluss weiterhin Ihrem Vertragskonto zugeordnet bleiben. Dadurch können Ihnen weiterhin Stromkosten berechnet werden.

Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen gerne telefonisch oder per E-Mail mit.

Bei einem Umzug gibt es vieles zu organisieren. Damit die Umstellung Ihres Stromvertrags reibungslos erfolgen kann, informieren Sie uns bitte rechtzeitig über Ihren Umzug. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Umzugsplanung.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht eine schnellere technische Abwicklung des Lieferantenwechsels. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Informationen zu Ihrer individuellen Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Ein Wechsel des Stromlieferanten ist grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich.

Bitte melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig an. Erfolgt die Anmeldung verspätet, kann die Stromversorgung zunächst durch den zuständigen Grundversorger erfolgen. Zudem kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass der Stromverbrauch an Ihrer bisherigen Verbrauchsstelle weiterhin Ihrem Vertragskonto zugeordnet wird. Dadurch können Ihnen gegebenenfalls weiterhin Stromkosten in Rechnung gestellt werden.

Das wichtigste auf einen Blick

Umzugsmeldung

Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.

Kündigungsfristen

Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

Zählerstandsmeldung

Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Kommen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten in unserem Servicebüro am Hirschgarten 1 in Althengstett vorbei, schreiben Sie uns eine Mail an kundenservice@energie-althengstett.de oder rufen Sie uns an unter 07051 8060101.