Umzug: 24 Stunden Lieferantenwechsel
Ein Umzug ist oft mit Stress und vielen organisatorischen Aufgaben verbunden – bei uns nicht!
Seit dem 6. Juni 2025 haben Sie die Möglichkeit, nach Vertragsende schnell und unkompliziert Ihren Stromlieferanten zu wechseln. Grundlage hierfür sind neue gesetzliche Vorgaben, die den Wechselprozess deutlich vereinfachen. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
Weitreichende Änderungen seit dem 6. Juni 2025
Zum 6. Juni 2025 sind neue Regelungen der Bundesnetzagentur in Kraft getreten, die den Wechsel des Stromlieferanten beschleunigen und vereinfachen. Diese gelten ausschließlich für Stromverträge im Zusammenhang mit Umzügen. Bestehende Vertragslaufzeiten sowie Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Wichtig: Rückwirkende Strom-Umzüge sind nicht mehr möglich. Damit Ihr gewünschtes Umzugsdatum berücksichtigt werden kann, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Auszug rechtzeitig im Voraus mitteilen.
Einfacher Stromwechsel beim Umzug
Sie planen einen Umzug?
Wir sind gerne an Ihrer Seite und leiten alles Wichtige in die Wege. Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bei uns anzumelden.
Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig?
Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen.
Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden?
Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen gerne telefonisch oder per E-Mail mit.
Kann ich auch rückwirkend einen Umzug melden?
Nein. Bei einem Umzug müssen Sie an Allerhand denken und haben sehr viel um die Ohren. Da kann schon einmal etwas vergessen werden. Beachten Sie, dass mit der neuen Gesetzgebung (Stichtag 6. Juni 2025) keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können. Bitte planen Sie dies bei einem möglichen Umzug mit ein.
Was passiert mit meiner Vertragslaufzeit?
Der sogenannte 24 Stunden Lieferantenwechsel hebelt die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.
Was passiert, wenn ich die Meldung meines Umzugs vergesse oder zu spät einreiche?
Sollten Sie Ihre Anmeldung verspätet melden, werden Sie automatisch von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert, meistens jedoch zu höheren Preisen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, für den Sie die Kosten tragen.
Das wichtigste auf einen Blick
Umzugsmeldung
Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.
Kündigungsfristen
Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
Zählerstandsmeldung
Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Kommen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten in unserem Servicebüro am Hirschgarten 1 in Althengstett vorbei, schreiben Sie uns eine Mail an kundenservice@energie-althengstett.de oder rufen Sie uns an unter 07051 8060101.

